Artikel: Dubiosen Zahlungsaufforderungen nach dem Eintrag ins Handelsregister

Handelsregistereintrag Dubiosen Zahlungsaufforderungen

Wenige Tage nachdem ich meiner Notarin den Kontoauszug über die Einzahlung des Stammkapitals zukommen gelassen habe, damit diese den Eintrag meines Unternehmens in das Handelsregister veranlassen kann, bekam ich per Post gleich 2 Zahlungsaufforderungen über einen Eintrag in die Datenbank des Handels- und Gewerberegisters.

Achtung: es handelt sich hier nicht um offizielle Rechnungen einer amtlichen Behörde!

Beide Schreiben bzw. Zahlungsaufforderungen sind so gestaltet, dass man den Eindruck hat, sie kämen von einer offiziellen Behörde und es würde sich um die Rechnung für die Eintragung ins Handelsregister handeln.

Auf beiden prangert zudem oben links ein verblüffend ähnlich aussehender Bundesadler, neben dem in fett „Handels- und Gewerberegister“ steht.

Weitere Informationen und Tipps beim Weg in die Selbstständigkeit findest du auch im Leitfaden: Wechsel in die Selbstständigkeit: Ein Leitfaden für angehende Freiberufler und Gewerbetreibende in Deutschland.

Als Zahlungsangabe wird aufgeführt „Zahlbar binnen 3 Werktagen nach Erhalt“ und in den mir vorliegenden Fällen ging es über 797,30 Euro bzw. 809,20 Euro!

Auf keinen Fall in Panik geraten und überweisen!

Es handelt sich hier um Unternehmen, die eine Eintragung in ein nichtamtliches Register anbieten, wobei die Rechnungen aussehen, als kämen sie von einer amtlichen Stelle.

Da sich diese Fälle in letzter Zeit häufen und hier eine regelrechte Abzocke stattfindet, warnen die Landesjustizverwaltungen und das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz bereits vor solchen dubiosen Anbietern.

Siehe dazu auch https://justiz.de/onlinedienste/hinweis/index.php 

Ich selbst wurde im Vorfeld von meiner Notarin gewarnt und bin ihr sehr dankbar dafür, denn wer nicht weiß, was es mit diesen offiziell aussehenden Rechnungen auf sich hat, tappt womöglich in die Falle und überweist den geforderten Betrag.

Es gilt:

Die Rechnung für die Handelsregistereintragung erhält man von der örtlich zuständigen Gerichtskasse. Im Fall von Hamburg ist das die Justizkasse Hamburg.

Foto: Anke Pauli/Privat

Weitere Informationen und Tipps beim Weg in die Selbstständigkeit findest du auch im Leitfaden: Wechsel in die Selbstständigkeit: Ein Leitfaden für angehende Freiberufler und Gewerbetreibende in Deutschland.