Artikel: Namensgebung für die selbstständige Tätigkeit für Freiberufler und Gewerbetreibende

Namensgebung Für Die Selbststaendige Taetigkeit Für Freiberufler

(Enthält Werbung)

Du möchtest dich also selbstständig machen? Erst einmal Herzlichen Glückwunsch zu dieser Entscheidung!

Hast du dir bereits einen Namen für dein Business überlegt oder bist du noch auf der Suche nach einem Namen, der Interesse und Neugier weckt?

Oder vielleicht hattest du den Namen deiner selbstständigen Tätigkeit schon lange vorher im Kopf, bevor dein eigentliches Geschäftskonzept richtig stand?

Wie auch immer, es ist wichtig, zu wissen, dass es bei der Namensgebung deines Business einiges zu beachten gibt:

Gewerbetreibend, nicht im Handelsregister eingetragen:

Wenn deine selbstständige Tätigkeit als Gewerbe läuft, und du diese nicht ins Handelsregister eintragen lässt, dann kannst du eine Fantasie-, Branchen- oder Tätigkeitsbezeichnung für dein Geschäft führen.

Es besteht zwar keine gesetzliche Verpflichtung, jedoch ist es empfehlenswert dann stets mit Vor- und Nachnamen aufzutreten.

Im Geschäftsverkehr (also in E-Mails, auf Briefen, Rechnungen, im Impressum u. Ä.) muss in jeden Fall neben der Geschäftsbezeichnung oder am Seitenende der Vor- und Nachname und eine ladungsfähige Anschrift mit angegeben werden.

(Eine ladungsfähige Anschrift bedeutet eine Adresse, unter der du auch tatsächlich anzufinden bist. Das heisst, sollte dir gerichtliche Post zugestellt werden, muss sichergestellt sein, dass sie an die Adresse geschickt wird, an der du anzufinden bist.)

Weitere Informationen und Tipps beim Weg in die Selbstständigkeit findest du auch im Leitfaden: Wechsel in die Selbstständigkeit: Ein Leitfaden für angehende Freiberufler und Gewerbetreibende in Deutschland.

Der Namenszusatz darf nicht irreführend sein und muss der Wahrheit entsprechen. 

Das heißt, du darfst dein Unternehmen zum Beispiel auch nicht größer erscheinen lassen, als es tatsächlich ist. Dies wäre beispielsweise der Fall mit einer Angabe von „Fabrik“, wenn du aber in der Tat nur einen kleinen Online-Shop mit handgefertigten Taschen im kleinen Stil betreibst.  

Beispiele für korrekte Unternehmensbezeichnungen wären folgende: 

  • Pudel & Co. – Hundeschule Anna Meier
  • Blumenfee – Marta Müller

Freiberufler:

Für Freiberufler gelten weitestgehend auch die Bestimmungen wie die oben genannten für Kleingewerbetreibende, allerdings brauchen sie nicht mit ihrem Vor- und Zunamen aufzutreten. Es reicht der Familienname. Zusätze wie Branchenbezeichnungen und Fantasienamen sind ebenfalls unter den oben genannten Bedingungen erlaubt. 

Wenn du eine Berufs- bzw. Branchenbezeichnung mit in den Namen aufnehmen möchtest, solltest du jedoch darauf achten, dass diese auch tatsächlich einem freien Beruf entspricht, damit es nicht nachträglich zu Diskussionen mit dem Finanzamt kommen kann.

Beispiele wären:

  • Anna Maier Steuerberaterin
  • Dipl.Ing. Marta Müller Architektin

Bei der Namenswahl solltest du unbedingt vor Anmeldung deiner Tätigkeit sicherstellen, dass es den von dir gewählten Namen noch nicht gibt und du somit keine Namensrechte verletzt. 

Ist das nämlich der Fall, kann es zu einer Abmahnung kommen. 

Neben den Kosten für die Abmahnung kommen dann noch Kosten für den administrativen Aufwand hinzu, nicht zu schweigen von der Zeit, die du dann für die Änderung des Namens investieren musst.

Weitere Informationen und Tipps beim Weg in die Selbstständigkeit findest du auch im Leitfaden: Wechsel in die Selbstständigkeit: Ein Leitfaden für angehende Freiberufler und Gewerbetreibende in Deutschland.

Du müsstest gegebenenfalls neue Visitenkarten drucken, einen neuen Domainnamen für deine Internetpräsenz erwerben, neue E-Mail-Adressen anlegen und natürlich deine bestehenden Kunden darüber infomieren. Das könnte seitens deiner Kunden negativ bewertet werden und im schlimmsten Fall einen Vertrauensverlust darstellen.

Um dies alles zu vermeiden, kannst du vorab online schon einmal nachsehen, ob dein Firmennamen bereits existiert. Dies kannst du auf folgenden Seiten prüfen:

Sollte der von dir gewählte Namen bereits existieren, jedoch einer komplett anderen Branche angehörig sein, und kann somit eine Verwechslungsgefahr ausgeschlossen werden, solltest du auf der sicheren Seite sein.

Beispiel: Gleicher Name eines Kosmetikunternehmens und eines Unternehmens, das Online-Spiele vertreibt.

Solltest du dir trotzdem nicht sicher sein, ist die Handelskammer oder IHK auch eine sehr gute Anlaufstelle und sollte dir hierzu Auskunft geben können.

Diesen Hinweis sowie viele weitere wertvolle Informationen für den Wechsel in die Selbstständigkeit für Freiberufler und Gewerbetreibende findest du auch in meinem Leitfaden, den ich geschrieben habe.

Du kannst ihn bei Amazon in Form eines e-books erhalten.

Link zu Amazon: https://www.amazon.de/dp/B07K631GR8

Hinweis:

Die Informationen und Hinweise in diesem Artikel stellen keine Beratung oder Empfehlung dar. Sie wurden nach besten Wissen und Gewissen aus öffentlich zugänglichen Quellen zusammengestellt, eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit kann nicht übernommen werden.

(Foto: Victor Bacre/Privat)